helgis Verwaltung KG                     helgis Stiftung

 

Stiftungszweck

 

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung 
3. Abschnitt § 51 ff.  Im Wesentlichen zählen hierzu:

[1] Einmalige Einzelfallhilfe (Geld- und ggf. Sachmittel) für Personen, die sich wegen ihres seelischen und körperlichen Zustandes unverschuldet in einer existentiellen Notlage befinden und auf Soforthilfe angewiesen sind (z.B. durch Zuschüsse für die Pflege, Hilfsmittel oder Medikamente).

[2] Die Weitergabe von Geldmittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften und Vereine der Jugend- und Altenhilfe, sowie des Tierschutzes.

[3] Förderanträge müssen schriftlich eingereicht werden, möglichst per Email und mit den Angaben gemäß den Richtlinien im Abschnitt Förderanträge. Ein Rechtsanspruch auf eine Leistung durch die Stiftung besteht nicht.

 

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